Hindernisfreier Zugang Schulhaus Mühlematt – schriftliche Anfrage
24. April 2024
Hindernisfreier Zugang Schulhaus Mühlematt – schriftliche Anfrage
Das Schulhaus Mühlematt in Lenzburg erhielt einen erweiterten Anbau, den wir in zwei Wochen offiziell einweihen werden. Es handelt sich dabei um ein öffentlich zugängliches Gebäude. Öffentliche zugängliche Bauten bezeichnet ein Gebäude oder Gebäudeteile, die einem beliebigen Personenkreis offenstehen, die einem bestimmten Personenkreis in einem besonderen Verhältnis zum Dienstleistungsanbieter oder zum Gemeinwesen offen stehen oder in denen persönliche Dienstleistungen angeboten werden (Art. 2 der Behindertengleichstellungsverordnung). Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen diese Bauten oder Anlagen nach den Grundsätzen einer hindernisfreien Architektur erstellt bzw. angepasst werden, sobald ein Neu- oder Umbau erfolgt.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt die Anforderungen, welche öffentlich zugängliche Bauten erfüllen müssen, um als hindernisfrei zu gelten. Gemäss Konzept für öffentlich zugängliche Bauten (Ziff. 1.1) muss die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit dieser Einrichtungen für alle Personen, also auch für jene mit einer Körper- Seh- oder Hörbehinderung erfüllt sein, ohne dass die Hilfe Dritter benötigt wird.
Die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten betreffen u.a. folgenden Kategorien beschrieben:
– Erschliessung
– Orientierung und Beleuchtung
– Raumakustik und Beschallungsanlagen
– Bedienelemente und Beschriftungen
Beim Erweiterungsbau des Schulhauses Mühlematt fällt insbesondere beim Bodenbelag, der gesamten Farbgebung ohne Kontraste, der Beleuchtung und den fehlenden Markierungen bzw. Signaletik auf, dass hier keine entsprechende Abnahme stattgefunden haben kann.
Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:
– Wurde beim Erweiterungsbau des Schulhauses Mühlematt die Einhaltung der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» geprüft bzw. eingehalten?
– Wurde eine fachliche Beratung z.B. der Fachstelle Hindernisfreies Bauen, Procap Nordwestschweiz konsultiert? (die Procap Nordwestschweiz bietet für den Kanton Aargau die Beratungsstelle «Hindernisfreies Bauen» an)
– Wurde das Gebäude durch die Beratungsstelle hindernisfreies Bauen oder eine andere Instanz diesbezüglich geprüft und abgenommen?
Lenzburg, 04.03.2024
Claudia Casanova, Die Mitte Lenzburg
Antwort vom Stadtrat noch offen.