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Gemeinsame Motion zur Erstellung von Photovoltaikanlagen in Lenzburg

7. Februar 2023

Antrag
Der Stadtrat soll ein Konzept inklusive Investitionsplan vorlegen, wie innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre alle geeigneten Dächer städtischer Liegenschaften und andere geeignete Flächen im städtischen Besitz maximal möglich für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. Falls die Stadt gewisse Flächen nicht nutzen kann oder will, ist aufzu-zeigen, wie diese an interessierte Dritte zur Nutzung weitergegeben werden können.
Die Stadt Lenzburg soll zudem proaktiv auf private Eigentümer zugehen, um diese auf für Photovoltaik geeignete Standorte aufmerksam zu machen. Dazu soll ein Konzept erstellt werden, wie die Stadt/Verwaltung als Informationsdrehscheibe funktionieren kann: Hinweis auf Möglichkeiten zur Erzeugung alternativer Energien und Verweis auf weiterführende Informationen, Stellen (Kanton, Bund, Organisationen/Private), Vermittlungstätigkeit etc.; dies niederschwellig und möglichst kostenlos.
Schliesslich soll mit kostendeckenden Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen unter 100kWp die Erstellung dieser durch Private gefördert werden. Dafür hat der Stadtrat nach seinen Möglichkeiten auf die SWL Einfluss zu nehmen.
Begründung
Die Treibhausgasemissionen müssen über kurze Frist stark reduziert werden. Die Stadt Lenzburg kauft nachhaltigen Strom über Zertifikate ein, produziert selbst aber noch zu wenig davon. Die Stadt Lenzburg soll nicht nur symbolisch über Dritte klimafreundliche Energie anbieten, sondern diese auch selbst produzieren.
Die Stadt Lenzburg benötigt eine Investitionspolitik, welche ausser ökonomischen Kriterien vor allem auch die Umweltbilanz berücksichtigt. Erstrebenswert wäre, dass Lenzburg (Stadt und Private) sogar fähig ist, Stromüberschuss zu generieren.
Die Einspeisevergütungen für PV-Anlagen unter 100kWp sind aktuell mit 5,9 Rp/kWh zu tief angesetzt. Mit dem neuen Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (seit dem 1.6.2019 in Kraft), dürfen die Netzbetreiber die Kosten der inländischen Produktion erneuerbarer Energien zu den realen Kosten einer effizienten Anlage vergüten. Diese Kosten wurden vom Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung für neue PV-Anlagen unter 100 kWp explizit auf 10,96 Rp/kWh festgelegt.
Die aktuell zu tief angesetzte Einspeisevergütung verhindert, dass vermehrt PV-Anlagen durch Private installiert werden. Der Ausbau der privaten PV-Anlagen soll aber gemäss der Energiestrategie 2050 gefördert werden und löst zudem Investitionen aus, die dem lokalen Gewerbe zugutekommen. Umliegende Energieversorger zahlen darum bereits heute teils deutlich höhere Einspeisevergütungen als die SWL, wie einer Aufstellung unter www.vese.ch/pvtarif entnommen werden kann.
Die Unterzeichnenden

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